Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Zustimmungsfiktion bei AGB-Änderung“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 308 Nr. 5 BGB (vgl. BGH XI ZR 26/20)

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Schweigen ist keine Zustimmung. Klauseln, nach denen geänderte AGB automatisch gelten, wenn man nicht widerspricht, sind jedenfalls ohne enge Grenzen unwirksam.

Was du als Kunde tun kannst

Änderungen nicht stillschweigend hinnehmen — im Zweifel ausdrücklich widersprechen.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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