Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Widerruf nur bei Originalverpackung / unbenutzt“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 361 Abs. 2 BGB, § 357a Abs. 1 BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Das Widerrufsrecht hängt nicht von der Originalverpackung ab. Bei übermäßiger Nutzung schuldet der Kunde höchstens Wertersatz.

Was du als Kunde tun kannst

Widerruf trotzdem erklären; Händler muss erstatten (ggf. abzüglich Wertersatz).

Für Händler

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