Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Vertragsstrafe (sonstiger Verstoß)“ in AGB wirksam?

riskant § 307 Abs. 1 BGB

Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Vertragsstrafen für andere Verstöße (z. B. Mitfilmen, Weiterverkauf) sind nicht automatisch unwirksam, müssen aber angemessen und klar sein. Ob die Höhe passt, hängt vom Einzelfall ab – eine Strafe „bis zu“ einem Betrag kann ein Gericht überprüfen.

Was du als Kunde tun kannst

Nicht vorschnell zahlen; Höhe und Begründung prüfen lassen.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

Mehr über Haken