riskant § 307 Abs. 1 BGB
Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Vertragsstrafen für andere Verstöße (z. B. Mitfilmen, Weiterverkauf) sind nicht automatisch unwirksam, müssen aber angemessen und klar sein. Ob die Höhe passt, hängt vom Einzelfall ab – eine Strafe „bis zu“ einem Betrag kann ein Gericht überprüfen.
Nicht vorschnell zahlen; Höhe und Begründung prüfen lassen.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.