Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Versandrisiko beim Kunden“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 475 Abs. 2 BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Geht ein Paket an einen Verbraucher verloren oder kaputt, trägt der Händler das Risiko bis zur Übergabe beim Kunden.

Was du als Kunde tun kannst

Bei Verlust/Beschädigung Ersatzlieferung oder Erstattung vom Händler verlangen, nicht vom Paketdienst.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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