Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Verkürzte Gewährleistungsfrist“ in AGB wirksam?

riskant § 476 Abs. 2 BGB

Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Bei Neuware darf die Frist gegenüber Verbrauchern nicht unter 2 Jahre gekürzt werden. Bei gebrauchter Ware ist 1 Jahr nur mit gesonderter, ausdrücklicher Vereinbarung möglich — ein AGB-Satz reicht nicht.

Was du als Kunde tun kannst

Es gilt in der Regel die gesetzliche Frist von 2 Jahren.

Für Händler

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