riskant § 355, § 357 BGB
Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Eine Annahmeverweigerung darf den Widerruf nicht erschweren; der Widerruf selbst wird durch die Erklärung wirksam.
Widerruf per E-Mail erklären und Rücksendung dokumentieren.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.