Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Strengere Form als Textform für Kundenerklärungen“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 309 Nr. 13 BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Für Kündigungen und andere Erklärungen von Verbrauchern darf höchstens Textform (z. B. E-Mail) verlangt werden — Brief, Einschreiben oder Unterschrift nicht.

Was du als Kunde tun kannst

Kündigung per E-Mail reicht; Eingangsbestätigung anfordern.

Für Händler

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