Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Rücktrittsrecht des Händlers ohne konkreten Grund“ in AGB wirksam?

riskant § 308 Nr. 3 BGB

Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Der Händler darf sich nur aus sachlich gerechtfertigten, im Vertrag genannten Gründen vom Vertrag lösen. „Ware nicht verfügbar“ reicht nur, wenn er selbst rechtzeitig bestellt hatte und von seinem Lieferanten im Stich gelassen wurde.

Was du als Kunde tun kannst

Rücktritt nicht einfach hinnehmen; Lieferung oder Schadensersatz verlangen.

Für Händler

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