riskant Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (EuGH C-191/15)
Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Eine Rechtswahl ist erlaubt, darf Verbrauchern aber nicht den Schutz ihres Heimatrechts nehmen. Fehlt dieser Hinweis, ist die Klausel intransparent.
Zwingendes deutsches Verbraucherrecht gilt trotzdem.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.