meist unwirksam § 309 Nr. 7 a, b BGB
Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Ein Händler darf die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen. Eine Klausel ohne diese Ausnahmen ist unwirksam.
Die Klausel gilt nicht; es haftet der Händler nach Gesetz (§ 306 Abs. 2 BGB).
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.