riskant UWG (Umsetzung RL (EU) 2024/825)
Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind nur noch zulässig, wenn eine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachgewiesen und direkt dabei erklärt wird.
Als Kunde: nach konkreten Belegen fragen. Als Händler: konkretisieren (was genau, wie viel, geprüft von wem) oder streichen.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.