Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Nicht ausgefüllte Vorlage in der Widerrufsbelehrung“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 356 Abs. 3 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. In der Widerrufsbelehrung steht noch ein Platzhalter aus der Vorlage (z. B. „[Name, Anschrift einfügen]“). Eine unvollständige Belehrung setzt die Widerrufsfrist nicht in Gang – sie verlängert sich dann auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.

Was du als Kunde tun kannst

Widerruf ist voraussichtlich länger möglich als 14 Tage. Belehrung als Screenshot/PDF sichern.

Für Händler

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