riskant § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (Transparenzgebot)
Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Die AGB enthalten noch Platzhalter aus einer Vorlage. Unklare oder unvollständige Klauseln gehen zulasten des Händlers.
Im Zweifel gilt die kundenfreundlichste Auslegung (§ 305c Abs. 2 BGB). Indiz für ungepflegte AGB.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.