Haken.Klausel-Lexikon

Ist „Klimaneutral durch Kompensation“ in der Werbung erlaubt?

meist unwirksam UWG (Umsetzung RL (EU) 2024/825)

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Beruht „klimaneutral“ auf Ausgleichszahlungen (Baumpflanzungen, CO₂-Zertifikate), ist die Aussage seit 27.09.2026 ausnahmslos verboten. Ohne Kompensation muss die Bedeutung direkt in der Werbung erklärt und belegt sein (BGH I ZR 98/23 „klimaneutral“).

Was du als Kunde tun kannst

Als Kunde: Werbeaussage ignorieren. Als Händler: entfernen oder auf echte, belegbare Reduktion umstellen.

Für Händler

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