Pflichtangabe § 36 VSBG
Kurz: Hinweis auf eine Pflicht des Händlers. Händler mit mehr als 10 Beschäftigten müssen angeben, ob sie an Verbraucherschlichtung teilnehmen.
Nur relevant bei größeren Händlern; im Streitfall Universalschlichtungsstelle prüfen.
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