Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Kein Widerrufsbutton erwähnt“ in AGB wirksam?

Pflichtangabe § 356a BGB (seit 19.06.2026)

Kurz: Hinweis auf eine Pflicht des Händlers. Online-Händler müssen seit 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) bereitstellen.

Was du als Kunde tun kannst

Auf der Website nach der Widerrufsfunktion suchen; fehlt sie, Widerruf per E-Mail.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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