Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Hinsendekosten werden nicht erstattet“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 357 Abs. 2 BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Nach einem Widerruf muss der Händler auch die ursprünglichen Versandkosten erstatten (bis zur Höhe der günstigsten Standardlieferung). Nur die Rücksendekosten darf er dem Kunden auferlegen, wenn er vorher darauf hingewiesen hat.

Was du als Kunde tun kannst

Erstattung der Hinsendekosten verlangen.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

Mehr über Haken