Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Haftungsausschluss auch für wesentliche Vertragspflichten“ in AGB wirksam?

riskant § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Auch bei leichter Fahrlässigkeit darf die Haftung für Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), nicht ausgeschlossen, sondern höchstens auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt werden.

Was du als Kunde tun kannst

Klausel insoweit unwirksam; Händler haftet für wesentliche Pflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Für Händler

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