Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Gerichtsstand auch für Verbraucher“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 38 ZPO, § 307 BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Mit Verbrauchern kann kein Gerichtsstand am Sitz des Händlers vereinbart werden; sie können an ihrem Wohnsitz klagen und verklagt werden.

Was du als Kunde tun kannst

Klausel ignorieren; zuständig ist das Gericht am eigenen Wohnsitz.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

Mehr über Haken