Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Gebühr für gängige Zahlungsmittel“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 312a Abs. 4 BGB, § 270a BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und gängige Verbraucher-Kredit-/Debitkarten dürfen keine Extra-Entgelte verlangt werden (Ausnahme z. B. Firmenkarten, Amex).

Was du als Kunde tun kannst

Aufschlag zurückfordern; ggf. Verbraucherzentrale informieren.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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