Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Erstattung nur als Gutschein“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 357 Abs. 3 BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Nach Widerruf muss der Händler mit demselben Zahlungsmittel erstatten, mit dem bezahlt wurde — nicht per Gutschein.

Was du als Kunde tun kannst

Auszahlung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel verlangen.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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