Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Einseitiges Leistungsänderungsrecht“ in AGB wirksam?

riskant § 308 Nr. 4 BGB

Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Der Händler darf die versprochene Leistung nur ändern, wenn das für den Kunden zumutbar ist und die Gründe klar benannt sind.

Was du als Kunde tun kannst

Bei wesentlich anderer Lieferung: Rücktritt oder Mängelrechte geltend machen.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

Mehr über Haken