riskant § 308 Nr. 4 BGB
Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Der Händler darf die versprochene Leistung nur ändern, wenn das für den Kunden zumutbar ist und die Gründe klar benannt sind.
Bei wesentlich anderer Lieferung: Rücktritt oder Mängelrechte geltend machen.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.