riskant § 309 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB
Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Soll die Ware oder Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden, ist eine Preiserhöhung per AGB unwirksam (gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse). Sonst nur mit transparenten Kriterien und Lösungsrecht.
Preiserhöhung widersprechen und Begründung/Kriterien verlangen.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.