Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Einseitiger Preisänderungsvorbehalt“ in AGB wirksam?

riskant § 309 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB

Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Soll die Ware oder Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden, ist eine Preiserhöhung per AGB unwirksam (gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse). Sonst nur mit transparenten Kriterien und Lösungsrecht.

Was du als Kunde tun kannst

Preiserhöhung widersprechen und Begründung/Kriterien verlangen.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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