Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Bestätigungs-/Beweislastklausel“ in AGB wirksam?

riskant § 309 Nr. 12 BGB

Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Klauseln, die dem Kunden Beweislast aufbürden oder ihn Tatsachen „bestätigen“ lassen, sind unwirksam.

Was du als Kunde tun kannst

Die Klausel bindet nicht; die gesetzliche Beweislast bleibt.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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