riskant § 309 Nr. 12 BGB
Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Klauseln, die dem Kunden Beweislast aufbürden oder ihn Tatsachen „bestätigen“ lassen, sind unwirksam.
Die Klausel bindet nicht; die gesetzliche Beweislast bleibt.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.