Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Automatische Verlängerung um feste Zeit“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 309 Nr. 9 b BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Seit März 2022 darf sich ein Vertrag nach Ablauf nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern — mit monatlicher Kündbarkeit. Verlängerungen um ein weiteres Jahr sind unwirksam.

Was du als Kunde tun kannst

Nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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