Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 309 Nr. 2 BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Verbrauchern darf das Recht, Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Leistung zurückzuhalten, nicht genommen werden.

Was du als Kunde tun kannst

Bei mangelhafter Leistung darf man einen angemessenen Teil zurückhalten.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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