meist unwirksam § 476 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 8 b aa BGB
Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Beim Kauf durch Verbraucher kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden — auch nicht bei gebrauchter Ware (dort nur Verkürzung auf 1 Jahr unter strengen Voraussetzungen).
Ignorieren — Gewährleistungsrechte bestehen trotzdem. Bei Mangel: Nacherfüllung verlangen.
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