Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Aufschlag für PayPal & Co.“ in AGB wirksam?

riskant § 312a Abs. 4 BGB (BGH I ZR 203/19)

Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Aufschläge für PayPal & ähnliche Dienste sind nicht generell verboten, aber nur zulässig, wenn es eine gängige kostenlose Zahlungsart gibt und der Aufschlag die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.

Was du als Kunde tun kannst

Kostenlose Zahlungsart wählen; überhöhten Aufschlag beanstanden.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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