riskant § 312a Abs. 4 BGB (BGH I ZR 203/19)
Kurz: Riskant, kommt auf die Formulierung an. Aufschläge für PayPal & ähnliche Dienste sind nicht generell verboten, aber nur zulässig, wenn es eine gängige kostenlose Zahlungsart gibt und der Aufschlag die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.
Kostenlose Zahlungsart wählen; überhöhten Aufschlag beanstanden.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.