Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Aufrechnungsverbot“ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 309 Nr. 3 BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. Mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf man immer aufrechnen.

Was du als Kunde tun kannst

Klausel unwirksam; Aufrechnung mit solchen Forderungen ist erlaubt.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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