Haken.Klausel-Lexikon

Ist die Klausel „Änderung ohne Ankündigung / „jeweils aktuelle Fassung““ in AGB wirksam?

meist unwirksam § 305 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB

Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. AGB gelten in der Fassung, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Einseitige Änderungen ohne Ankündigung binden den Kunden nicht.

Was du als Kunde tun kannst

Maßgeblich ist die Fassung bei Bestellung — Screenshot/PDF der AGB beim Kauf sichern.

Für Händler

Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.

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