meist unwirksam § 305 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB
Kurz: In der Regel unwirksam bzw. unzulässig. AGB gelten in der Fassung, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Einseitige Änderungen ohne Ankündigung binden den Kunden nicht.
Maßgeblich ist die Fassung bei Bestellung — Screenshot/PDF der AGB beim Kauf sichern.
Solche Klauseln sind ein typischer Abmahngrund. Mit dem kostenlosen Haken-Shop-Scan siehst du in einer Minute, ob deine Rechtstexte betroffen sind.